SPENDEN

Wir freuen uns immer über Spenden und Zustiftungen !

Quelle: Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Unsere Kontoverbindung:
Zahlungsempfänger: Siefkes-Stiftung,

IBAN: DE90 2856 2297 0118 4504 00

BIC: GENODEF1UPL (Raiffeisen-Volksbank Uplengen-Remels)

 Wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, senden wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.

Schecküberreichung in Backemoor

Die Landeskirche hatte die Hanna und Carl Siefkes-Stiftung im Januar 2020 mit Blick auf die eingegangenen Spenden mit 465 Euro bonifiziert. Die meisten Gelder waren anlässlich des Spendenaufrufs des Geburtstagsjubilars, Ronald Paduch, eingegangen. Eigentlich sollte dieser Erfolg mit einem kleinen Festakt und einer symbolischen Schecküberreichung im Februar begangen werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde dies auf Oktober 2020 verschoben. Am Rande der Orgeleinweihung in Backemoor halten die beiden Vorstandsmitglieder, Joachim Gehrold und Inka Drengemann-Steudtner, den Scheck in ihren Händen: „Wir freuen uns über jeden Betrag, der die Erhaltung der Denkmalsorgeln in Ostfriesland unterstützt,“ so Drengemann-Steudtner. „Insgesamt hat die Restaurierung der Wenthin Orgel in Backemoor über 110.000 Euro gekostet. Die Hanna und Carl Siefkes-Stiftung hat sich mit 18.000 Euro beteiligt.“
Quelle: Martin Sundermann
Joachim Gehrold und Inka Drengemann-Steudtner

Bonifizierungsaktion erfolgreich abgeschlossen

Quelle: Jens Schulze
Annegret von Collande
Im Rahmen der landeskirchlichen Bonifizierungsaktion hat die Hanna und Carl Siefkes-Stiftung insgesamt 1.395 Euro gesammelt. Die komplizierten Zuschussanträge sind inzwischen ausgefüllt und auf den Weg gebracht. Die Stiftungsvorsitzende, Annegret von Collande, freut sich: „Zusätzlich zu den eingeworbenen Zustiftungen setzen wir nun auf weitere 465 Euro vom Landeskirchenamt. Aus den Stiftungserträgen werden wir anteilig wieder eine Orgelrestaurierung und die Organistenausbildung in Ostfriesland fördern. Ein großes Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender“.
Die symbolische Scheckübergabe durch den Stiftungsreferenten, Martin Käthler, ist für den 9. Februar 2020 geplant. Der genaue Ort für den Festakt ist allerdings noch nicht bekannt.

Neue Bonifizierungsaktion der Landeskirche

Die Hannoversche Landeskirche unterstützt zum 5. Mal die Zustiftungen an kirchliche Stiftungen, davon kann auch die Siefkes-Stiftung profitieren.
Nach dem Motto: „Aus 3 mach 4“ werden alle Spenden, die Sie der Siefkes-Stiftung im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 überweisen, mit zusätzlichen Geldern honoriert.

Was heißt das konkret?

Martin Käthler, Stiftungsberater der Landeskirche erklärt das Verfahren: „Alle Spenden, die in diesem Zeitraum für den Kapitalstock eingehen, werden von der Landeskirche um ein Drittel aufgestockt. So werden aus z. B. 30 Euro, die Sie der Stiftung in dem genannten Zeitraum überweisen, 40 Euro, da die Landeskirche ein Drittel Ihrer Spende, also 10 Euro, dazulegt. Ihre Spende macht sich also besonders bezahlt!“

Annegret von Collande, Vorsitzende der Siefkes-Stiftung: „Ist es wichtig den Spendenbetrag als „Zustiftung“ zu benennen?

Käthler: „Ja, denn im Gegensatz zu Spenden, die für eine zeitnahe Verwendung bestimmt sind, fließt die Zustiftung direkt in den Kapitalstock der Stiftung und sichert so die langfristige Handlungsfähigkeit und den Erhalt der Stiftung. Die Bonifizierungsaktion der Landeskirche möchte genau das fördern.“

Auszeichnung der ostfriesischen Siefkes-Stiftung in Hannover

Am 30. November fand die Bonifizierungsaktion der Landeskirche für die Siefkes-Stiftung ihren vorläufigen Abschluss mit der feierlichen Schecküberreichung durch den Stiftungsberater Martin Käthler. Die Vorsitzende der Stiftung, Annegret v. Collande, hatte in der Neustädter Hof- und Stadtkirche in Hannover zu einem kleinen Umtrunk mit Weihnachtsgebäck eingeladen. Vor der farbenprächtigen spanischen Orgel wurde dann der symbolische Scheck überreicht.
Quelle: Cordula Paul
Den kompletten Text der Pressemitteilung finden Sie hier:

Dokument:
(Pressemeldung 30. November 2015)

Hanna- und Carl-Siefkes-Stiftung

Liebe Freundinnen und Freunde denkmalgeschützter Orgeln in Ostfriesland!
Die Bonifizierungsaktion ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den insgesamt 17 Zustiftern und Zustifterinnen. Sie haben mit ihren Beträgen dazu beigetragen, dass die Erhaltung denkmalgeschützter Orgeln und die Förderung von nebenamtlichen Organistinnen und Organisten in Ostfriesland weiter gesichert ist.

Inzwischen ist auch der Antrag auf Bonifizierung beim Landeskirchenamt Hannover gestellt. Das Landeskirchenamt hat sämtliche eingegangenen Gelder als Zustiftungen anerkannt. Die symbolische Schecküberreichung an die Stiftungsvorsitzende, Annegret v. Collande, wird am Montag, 30 November 2015 um 12 Uhr in der Neustädter Hof- und Stadtkirche stattfinden. Wie bei fast allen Bonifizierungsaktionen wird der symbolische Scheck vom Stiftungsberater des Landeskirchenamtes Hannover, Martin Käthler, überreicht.

Der Vorstand freut sich sehr über das Ergebnis und setzt natürlich auch weiterhin auf Zustiftungen oder Spenden für die Siefkes-Stiftung. Die Konto-Verbindung lautet:
Zahlungsempfänger: Siefkes-Stiftung
IBAN: DE59 2805 0100 0091 0555 09
BIC: BRLADE21LZO (Landessparkasse zu Oldenburg)

Ihre Spenden und Zustiftungen sind selbstverständlich steuerlich absetzbar, da die Siefkes-Stiftung als gemeinnützige Stiftung anerkannt ist. Spenden bis zu 200,00 Euro werden in der Regel vom Finanzamt ohne gesonderte Spendenquittung anerkannt. Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen aber auch über den von Ihnen überwiesenen Betrag eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie hierzu Ihre Adresse an.

(Pressemeldung 7. Juli 2015)

Liebe Freundinnen und Freunde denkmalgeschützter Orgeln in Ostfriesland!

Die "Siefkes-Stiftung" unterstützt finanziell die nötigen Investitionen für Restaurierungen und Instandsetzungen dieser besonderen Kulturgüter in Ostfriesland, z. B. in den Kirchen in Buttforde, Backemoor und Esens u. w. m.
Nun können Sie uns helfen, dieser tollen und wichtigen Aufgabe langfristig nachzukommen.

Für jede Zustiftung in Höhe von 10 EUR erhält die Siefkes-Stiftung weitere 3 EUR Zustiftung durch die ev.-luth. Landeskirche in Hannover!

Es lohnt sich also doppelt! Warum ist eine Zustiftung statt einer Spende so wichtig?

Ihre Zustiftung wird langfristig und sicher im Sinne der Stifter angelegt. Aus den Erträgen wird der Stiftungszweck langfristig erfüllt, während die "Spende" innerhalb von 3 Jahren in einem konkreten Projekt verwendet werden muss!

Da die Denkmal-Orgeln in Ostfriesland in den ev.-luth. Kirchen einen hohen Kulturwert darstellen, gleichzeitig aber einen langfristigen Erhaltungsbedarf haben, ist dieser kleine Unterschied von Spende und Zustiftung so wichtig!

Unterstützen Sie uns mit einem kleinen oder großen Geldbetrag unter dem Verwendungszweck "Zustiftung" auf das Konto der Siefkes Stiftung, Landessparkasse zu Oldenburg, IBAN: DE59280501000091055509, BIC: SLZODE22 .

Wichtig für die Bonifizierung der Hannoverschen Landeskirche ist, dass Ihre Zustiftung bis spätestens 30. Juni 2015 auf dem Konto eingegangen ist. Der gesamte Zustiftungsbetrag wird dann durch die Landeskirche zu 1/3 bis max. 40.000 EUR erhöht!

Für Rückfragen stehen Ihnen die Vorsitzende der Stiftung, Annegret v. Collande (0511-1241751) und Herr Markus Neumann (04402-86411) gern zur Verfügung.

Vielen Dank!